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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 7 AS 701/19 B ER, L 7 AS 6/20 B   

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https://dejure.org/2006,104166
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 7 AS 701/19 B ER, L 7 AS 6/20 B (https://dejure.org/2006,104166)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2006 - L 7 AS 701/19 B ER, L 7 AS 6/20 B (https://dejure.org/2006,104166)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2006 - L 7 AS 701/19 B ER, L 7 AS 6/20 B (https://dejure.org/2006,104166)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2019 - L 7 AS 643/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 7 AS 701/19
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde, die beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 7 AS 643/19 B ER geführt wurde, wies der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2019 zurück.

    Die Antragstellerin hat im beim Senat geführten Beschwerdeverfahren L 7 AS 643/19 B ER in dem am 4. November 2019 unterschriebenen Formular für die Prozesskostenhilfe angegeben, Eigentümerin eines Bauernhofes mit Scheunen mit einem Verkehrswert von 91.015,00 EUR zu sein.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 7 AS 701/19
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 7 AS 701/19
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS).
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